Sozialer Trainingskurs (STK)
Dieses gruppenpädagogische Angebot mit bedarfsorientierter Einzelfallhilfe ist für männliche Jugendliche und Heranwachsende (14 Jahre bis 21 Jahre) angedacht, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und Möglichkeiten suchen, ihr Leben ohne Straftaten zu gestalten. Zudem besteht bis zum 26. Lebensjahr die Möglichkeit, freiwillig an einem Sozialen Trainingskurs teilzunehmen.
Unsere Arbeit
Die Mitarbeiter des Sozialen Trainingskurses verstehen sich als Hilfsangebot und arbeiten ressourcen-, bedarfs-, lösungs- und prozessorientiert sowie konfrontativ. Wichtig ist Vertrauen, die Meinung, Mitwirkung sowie ein respektvoller Umgang miteinander.
Gesetzliche Grundlage: §§ 10, 21, 23, 27, 29 JGG in Verbindung mit § 52, 29 SGB VIII
Ausschlusskriterien: Teilnehmer mit geringen deutschen Sprachkenntnissen, die einen Dolmetscher erfordern sowie diagnostizierten psychischen Krankheiten, die eine Kursteilnahme nicht ermöglichen
Ziele
- Ein Leben ohne Straftaten führen,
- Auseinandersetzung mit verschiedenen Themen und individuellen Anliegen,
- Erweiterung Sozialer Kompetenten, wie z. B. Förderung von Teamfähigkeit, Selbst –und Fremdwahrnehmung, Eigenverantwortung sowie Konfliktfähigkeit,
- Kennenlernen von Alternativen Freizeitmöglichkeiten,
- Individuelle Unterstützung und Begleitung.
Die Zuweisung erfolgt über eine Teilnahmebescheinigung der Jugendgerichtshilfe. Diese kann freiwillig, im Vorfeld der Verhandlung und als richterliche Weisung erfolgen, wobei ein Einstieg jederzeit möglich ist.
Mögliche Themenblöcke
- Teamarbeit
- Kommunikation / Distanzen / Provokation
- Straftat(en)
- Konflikt / Selbstbehauptung / Abgrenzung
- Partnerschaft / Vatersein / Sexualität
- Lebensbalance / Soziales Umfeld
- Sonstiges (Umgang mit Aggressionen, Zukunft, Suchtproblematik, eigene Stärken, …)
Die Themenblöcke werden fortlaufend angeboten, so dass versäumte Blöcke nachgeholt werden und neue Teilnehmer jederzeit teilnehmen können. Bis auf die Blöcke Teamarbeit und Kommunikation/ Distanzen/ Provokation können die restlichen Blöcke auch Einzeln nachgeholt werden. Am Ende des Kurses erhält das Amtsgericht, die Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshilfe einen schriftlichen Abschlussbericht. Für den Block Kommunikation/ Distanzen/ Provokation erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem street defense concept Chemnitz.
Die Mitarbeiter des Sozialen Trainingskurses sind innerhalb des Arbeitskreises Jungen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Neue Ambulante Maßnahmen Sachsen vertreten.
Unterschiede in den Angeboten
Sozialer Trainingskurs
Die Straftaten liegen bei mittleren bis schweren Delikten. Die Gruppentermine finden in der Regel einmal in der Woche statt. Die Zeiten werden individuell mit den Teilnehmern vereinbart.
- Vorgespräch fallspezifisch mit oder ohne Jugendgerichtshilfe, um Ziele/Themen in der Hilfevereinbarung zu vereinbaren
- Teamblock (Gestaltung durch die Kursleiter)
- Pflichtblock (Empfehlung durch die Jugendgerichtshilfe)
- Wahlblock (Festgelegt durch den Teilnehmer)
- Straftatenblock (Gestaltung durch die Kursleiter)
- erlebnispädagogischer oder ökologischer Eventtag
- Abschlussgespräch
Es werden mindestens 4 Blöcke absolviert, das entspricht 8 Abende á 2 Stunden.
Je nach Anliegen und Bedarf werden zusätzliche Themenblöcke, individuelle Einzelgespräche oder Begleitung vereinbart. Ein Kurs sollte in der Frist von sechs Monaten absolviert werden.
Eventtagmöglichkeiten: Kanu- bzw. Paddeltour, erlebnispädagogische Wanderung/ Survivaltour, Hochseilgarten, Geocaching, Höhlentour, Go-Kart, Angeln, Sporttag, Museum/Ausstellung, Lasertag usw. Die Ausgestaltung ist abhängig vom Alter, dem Bedarf der Teilnehmer sowie der Jahreszeit.
Sozialer Trainingskurs kompakt
Die Straftaten liegen bei leichten bis mittleren Delikten. Die Gruppentermine finden in der Regel einmal in der Woche statt und werden individuell mit den Teilnehmern vereinbart.
- Vorgespräch fallspezifisch mit oder ohne Jugendgerichtshilfe, um Ziele/Themen in der Hilfevereinbarung zu vereinbaren
- Teamblock (Gestaltung durch die Kursleiter)
- Pflichtblock (Empfehlung durch die Jugendgerichtshilfe)
- Wahlblock (Festgelegt durch den Teilnehmer)
- freiwilliges Abschlussevent
- Abschlussgespräch
Insgesamt werden 3 Blöcke absolviert, das entspricht 6 Abende á 2 Stunden. Je nach Anliegen und Bedarf werden individuelle Einzelgespräche oder Begleitung vereinbart. Ein Kurs sollte in der Frist von drei Monaten absolviert werden.